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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von wärmegeführten Mini-KWK-Anlagen (BHKW) sowie deren notwendige Anlagenperipherie bis einschliesslich 50 kW elektrischer Leistung. Förderfähig sind Mini-BHKW, die
- über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können,
- nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung liegen und
- einen integrierten Stromzähler haben.
Die Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Anträge können ab dem 01.09.2008 gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen, Kommunen und gemeinnützige Investoren
Wie wird gefördert?
- Basisförderung:
Hier die Basisfördersätze für die jeweiligen Leistungsbereiche je installierten kW elektrisch: - Bonusförderung
die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die folgende Grenzwerte einhalten: Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für Nox und CO   ÂDie Bonusfördersätze je installierter kW elektrisch sind:
- Faktor Vollbenutzungsstunden
Für Anlagen mit einer geringeren Anzahl Vollbenutzungsstunden als 5.000 Stunden im Jahr vermindert sich die Förderung mit dem Faktor der Vollbenutzung: erreichbare Vollbenutzungsstunden / Zielwert (5.000 h)
- 0 bis 4 kW 1.550 € je kW
- 4 bis 6 kW 775 € je kW
- 6 bis 12 kW 250 € je kW
- 12 bis 25 kW 125 € je kW
- 25 bis 50 kW 50 € je kWZum Beispiel erhält der lion® mit Erdgasbetrieb, 2 kW elektrisch, eine
Basisförderung von
2 x 1.550 €  = 3.100 €
- 0 bis 12 kW 100 € je kW
- 12 bis 50 kW 50 € je kW
Für den Förderantrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über die geplante installierte elektrische Leistung
- Nachweis der jährlichen Vollbenutzungsstunden (laut Planungsunterlagen)
- Planungsdaten zur Plausibilitätsprüfung
Wo stelle ich meinen Antrag?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn
(Alle Angaben ohne Gewähr)